Wichtiger Baustein im Gesamtkonzept des Landes Hessen gelegt
Im Rahmen eines gemeinsamen E-Government-Abends des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa sowie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde einem juristischen Fachpublikum am 2. November 2009 im Regierungspräsidium Kassel das Konzept der elektronischen Akteneinsicht und des elektronischen Verwaltungspostfachs vorgestellt. An der Arbeit der Zentralen Verwarn- und Bußgeldstelle (ZBS) beim Regierungspräsidium Kassel lässt sich besonders gut erkennen, weit die elektronische Aktenbearbeitung in der Hessischen Landesverwaltung ist.
Verschiedene Fachvorträge illustrierten Themen rund um den elektronischen Rechtsverkehr und das Online Klageverfahren (OKV) der Hessischen Justiz. Die Staatssekretäre Horst Westerfeld (Hessisches Innenministerium) und Dr. Rudolf Kriszeleit (Hessisches Justizministerium) sowie die Geschäftsführer der ekom21, Ulrich Künkel und Bertram Huke, sorgten für den Höhepunkt der Veranstaltung: Sie gaben den Start frei für die elektronische Akteneinsicht für Rechtsanwälte.
Die elektronische Akteneinsicht soll die Kommunikation der Verfahrensbeteiligten deutlich beschleunigen. Rechtsanwälte, die sich an diesem Verfahren beteiligen, sparen darüber hinaus Gebühren: Statt wie bisher zwölf Euro pro Akteneinsicht wird diese Gebühr bei Benutzung der elektronischen Alternative über das EGVP auf fünf Euro reduziert.
Die elektronische Akteneinsicht ist ein weiterer wichtiger Baustein im Gesamtkonzept des Landes Hessen, die Verfahren bei den Verwaltungsbehörden und den Gerichten einfacher und schneller zu machen.